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   OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07   

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https://dejure.org/2007,8153
OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07 (https://dejure.org/2007,8153)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2007 - 20 U 167/07 (https://dejure.org/2007,8153)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 20 U 167/07 (https://dejure.org/2007,8153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Nr. 3; ; AUB 88 § 7 Abs. 1 (1) Satz 2; ; AUB 88 § 9 Abs. 1; ; AUB 88 § 9 Abs. 1 Satz 1; ; AUB 88 § 10; ; AUB 88 § 10 S. 2; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 9 I; AUB 88 § 10
    Leistungsfreiheit wegen bis zur völligen Klarheit über die Unfallfolgen hinausgezögerter Schadensanzeige L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Leistungsfreiheit wegen verspäteter Unfallanzeige

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Folge der Leistungsfreiheit des Versicherers bei verspäteter Unfallanzeige durch den Versicherungsnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Wenn die Beklagte danach eine Entschädigungspflicht verneint und sich im Prozess - erneut - auch auf Verfristung berufen hat, verstößt dieses Verhalten nicht gegen § 242 BGB (vgl. hierzu auch BGH VersR 2006, 352; OLG Koblenz, VersR 1997, 868).

    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215, BGH VersR 2006, 352).

    Gleiches kommt in Betracht, wenn der Versicherer nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen habe (vgl. hierzu BGH VersR 2006, 352 f.).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215, BGH VersR 2006, 352).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 137, 174, 177; 162, 210, 215, BGH VersR 2006, 352).
  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 157/91

    Beweispflicht in der Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Über den Erwägungen des Landgerichts in der angegriffenen Entscheidung hinaus ist ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Invaliditätsleistung bereits deswegen nicht gegeben, weil der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. etwa BGH VersR 1992, 1503; OLG Köln, VersR 1996, 620 f.) nicht im hinreichenden Maße einen Unfall am 11. April 2001 mit der daraus resultierenden Verletzung der Halswirbelsäule dargelegt und unter Beweis gestellt hat.
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Die Anzeigepflicht dient nämlich gerade nicht der Geltendmachung von Ansprüchen, sondern lediglich der Anzeige eines Ereignisses, aus dem sich voraussichtlich eine Leistungspflicht ergibt, damit der Versicherer möglichst schnell in der Lage ist, sich in die Ermittlungen zum Versicherungsfall einzuschalten (vgl. BGH VersR 1982, 182), worauf bereits das Landgericht zutreffend verwiesen hat.
  • OLG Köln, 05.05.1994 - 5 U 129/93

    Voraussetzungen für treuwidrige Berufung auf Frist des § 7 I Nr. 1 Abs. 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Denn es bedarf durch den Versicherer grundsätzlich keiner Belehrung des Versicherungsnehmers über seine entsprechende Verpflichtung zur Einhaltung der vorgenannten Frist (vgl. OLG Köln VersR 1995, 907).
  • OLG Celle, 31.10.1996 - 8 U 162/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit; Meldung eines Unfalls; Zehnmonatige

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Vielmehr ist die Grenze der Unverzüglichkeit dann überschritten, wenn der Versicherte erst nach langer Zeit dem Versicherer einen Unfall meldet, obwohl er während dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Schmerzen in ärztlicher Behandlung war (vgl. hierzu etwa LG Celle, VersR 1997, 690).
  • OLG Köln, 12.06.1995 - 5 U 276/94

    Mangelnde Aufklärbarkeit; Gesundheitsschaden; Hirnblutung; Sturz; Beweis;

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Über den Erwägungen des Landgerichts in der angegriffenen Entscheidung hinaus ist ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Invaliditätsleistung bereits deswegen nicht gegeben, weil der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. etwa BGH VersR 1992, 1503; OLG Köln, VersR 1996, 620 f.) nicht im hinreichenden Maße einen Unfall am 11. April 2001 mit der daraus resultierenden Verletzung der Halswirbelsäule dargelegt und unter Beweis gestellt hat.
  • OLG Koblenz, 29.11.1996 - 10 U 198/96

    Leistungsfreiheit bei verspäteter Unfallanzeige

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 20 U 167/07
    Wenn die Beklagte danach eine Entschädigungspflicht verneint und sich im Prozess - erneut - auch auf Verfristung berufen hat, verstößt dieses Verhalten nicht gegen § 242 BGB (vgl. hierzu auch BGH VersR 2006, 352; OLG Koblenz, VersR 1997, 868).
  • LG Köln, 10.09.2012 - 26 O 385/11

    Anspruch auf Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung bei fehlender

    Die Verwendung des Begriffs "voraussichtlich" gestattet es dem Versicherungsnehmer nicht, die Anzeige bis zur völligen Klarheit über die Unfallfolgen hinauszuzögern; die Grenze der Unverzüglichkeit ist vielmehr dann überschritten, wenn der Versicherte dem Versicherer erst nach langer Zeit einen Unfall meldet, obwohl er während dieser Zeit aufgrund dauernder und sich nicht bessernder Beschwerden und Schmerzen in ärztlicher Behandlung war (OLG Köln 21.12.2007 - 20 U 167/07, zitiert nach Juris, Rn. 8).

    Grobe Fahrlässigkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer einfachste und naheliegende Überlegungen nicht anstellt und dasjenige nicht beachtet, was im gegebenen Fall hätte einleuchten müssen (OLG Köln 21.12.2007, a. a. O.).

    Eine - wie hier - erheblich verspätete Unfallanzeige ist in der Regel ursächlich, da jeder längere Zeitablauf eine Verringerung der Möglichkeit zur objektiven Feststellung der Schadensursachen bedeutet (OLG Köln 21.12.2007, a. a. O.; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Nr. 8 AUB 2008 Rn. 6).

    Es verstößt nicht gegen § 242 BGB, wenn der Versicherer danach eine Entschädigungspflicht verneint und sich im Prozess erneut auf die Verfristung beruft (OLG Köln 21.12.2007, a. a. O.).

  • LG Bad Kreuznach, 15.06.2011 - 3 O 130/10
    Eine - wie hier - erheblich verspätete Unfallanzeige ist in der Regel immer ursächlich im Sinne des § 10 Satz 2 AUB 94, weil jeder längere Zeitablauf eine Verringerung der Möglichkeit bedeutet, die Ursachen eines Schadenvorgangs objektiv festzustellen (OLG Köln r+s 2009, 75 = VersR 2008, 528).
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